
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den deutschen, gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung (GOÄ/GOP). Von den gesetzlichen deutschen Krankenkassen werden die Kosten für eine Kurzzeitbehandlung von max. 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie von max. 80 Sitzungen übernommen. Bei den Privaten Krankenkassen und anderen Kostenträgern kann es variieren. Als Kostenträger kommen z. B. auch die Berufsgenossenschaft und Beihilfen in Frage. Natürlich steht es Ihnen frei, selbst für Ihre Therapie zu bezahlen.
Die Kosten für Supervision, Selbsterfahrung oder Coaching können privat, vom Arbeitgeber oder auch über die Ausbildungsinstitute für Psychotherapeuten getragen werden.
Ehe- und Paarberatung sind privat zu bezahlen.
Ein Ausfallhonorar wird fällig, wenn Sie bei Krankheit nicht 24 Stunden, und in anderen Fällen 3 Werktage, vor dem vereinbarten Termin absagen.